Wir freuen uns, wenn Sie dieses Angebot wahrnehmen. Gestalten Sie Ihre individuelle Mobilität ökologisch und gesundheitsfördernd. Das Dienstradleasing ist herstellerunabhängig wählbar und kann sowohl als Dienstrad zum Pendeln als auch privat genutzt werden.
Jetzt registrierenMit über 5.000 Lease a Bike Händler*innen finden Sie Ihr Traumrad garantiert ganz in Ihrer Nähe. Die von Ihnen gewählte Fahrrad-Fachhandlung kann ebenfalls zukünftige Wartungen oder Reparaturen durchführen.
Diese*r Fahrradhändler*in hat spezielle Schulungen
absolviert und ist ein zertifizierter Lease a Bike Händler*in.
Dieser Fahrradladen bietet
aktiv Lease a Bike an.
Schadenschutz
Unter unseren Schadenschutz fallen alle plötzlich und unvorhersehbar eintretenden Beschädigungen oder Zerstörungen an dem Leasingobjekt, wie z.B. durch:
Kostenlose europaweite Mobilitätsgarantie
Zur Aufrechterhaltung der Mobilität sind unsere Diensträder mit einer kostenlosen europaweiten Mobilitätsgarantie abgesichert.
Leistungen der Mobilitätsgarantie
Instandhaltungspakete
Angestellte wählen zwischen dem Basis-, Premium- oder All-inclusive-Paket in Abhängigkeit des ausgewählten Fahrrades und der Nutzung. Die Basis- und Premium-Pakete enthalten ein jährliches festgelegtes Budget, während das All-inclusive-Paket über ein unbegrenztes Budget verfügt. Hierüber werden Reparaturen, die zur Betriebssicherheit des Fahrrades notwendig sind, abgerechnet. Auch Reifenschäden, da diese kein Schadenfall im Sinne eines versicherungstechnischen Schadens sind, werden über das individuelle jährliche Verschleißbudget abgerechnet.
Das Budget beträgt je Paket:
Alle Pakete decken zusätzlich eine jährliche Inspektion ab. Die Kosten hierfür werden ebenfalls über das gebuchte Budget abgerechnet. Die Inspektion ist ab dem 13. und 25. Leasingmonat durchzuführen.
Das Dienstfahrrad muss, sofern es räumlich nicht eingeschlossen ist, mit einem handelsüblichen Markenschloss abgeschlossen, aber nicht angeschlossen sein. Der Schaden- und Diebstahlschutz besteht 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr. Im Falle eines Schadens oder Diebstahls erfolgt die Meldung ausschließlich über die Fahrrad-Fachhandlung im Lease a Bike Portal. Bei einem Diebstahl ist zudem eine polizeiliche Anzeige zwingend erforderlich, da das jeweilige Aktenzeichen für die Diebstahlmeldung benötigt wird. Zusätzlich sollten Sie, sofern vorhanden, Ihre Hausratsversicherungsdaten zur Hand haben.
Die gesetzliche Gewährleistung beträgt zwei Jahre. Nach Ablauf dieser Frist sind Schäden z.B. am Antrieb oder Akku bei Pedelecs/E-Bikes durch unseren Rundum-Schutz während der Laufzeit weiterhin abgedeckt. Die Abwicklung von Gewährleistungs- und Garantieansprüchen erfolgt immer direkt über die Lease a Bike Fahrrad-Fachhandlung, bei der das Dienstfahrrad bezogen wurde.
Dienstfahrrad und Dienstwagen können auch gleichzeitig in Anspruch genommen werden. Es fällt die 1%-Methode dann jeweils für das Dienstrad und das Auto an.
Anders als beim Dienstwagen müssen Angestellte für den Arbeitsweg keine 0,03 Prozent pro Entfernungskilometer versteuern.
Elektrofahrräder, deren Motor mit mehr als 25 km pro Stunde unterstützt, sind verkehrsrechtlich als Kraftfahrzeug einzuordnen und die Bewertung des geldwerten Vorteils ist wie beim Firmenwagen vorzunehmen.
Hinweis: Beim Dienstrad wird die Bemessungsgrundlage des zu versteuernden geldwerten Vorteils geviertelt und abgerundet auf volle Einhundert. Dies entspricht einer 0,25%-Besteuerung.
Wenn arbeitsvertraglich mehr als ein Dienstrad unentgeltlich oder verbilligt privat genutzt werden kann ist der in der Überlassung der Diensträder zur privaten Nutzung liegende geldwerte Vorteil für jedes Dienstrad nach der 1%-Regelung zu berechnen.
Hinweis: Beim Dienstrad wird die Bemessungsgrundlage des zu versteuernden geldwerten Vorteils geviertelt und abgerundet auf volle Einhundert. Dies entspricht einer 0,25%-Besteuerung.
Die Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist grundsätzlich unabhängig vom Verkehrsmittel mit 0,30 €/km zu gewähren (§9 Abs. 1 Nr. 4 EstG).
Die Laufzeit der Verträge für Diensträder beträgt grundsätzlich 36 Monate.
Dienstfahrräder mit elektrischer Motorunterstützung lassen sich in zwei Kategorien einteilen: 1. Pedelec oder E-Bike und 2. S-Pedelecs. Der Begriff "E-Bike" wird dabei häufig auch als Synonym zu Pedelecs genutzt.
Beim Pedelec (Pedal Electric Cycle) werden die Fahrer*innen beim Pedalieren von einem Elektroantrieb (max. 250 Watt) bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h unterstützt. Es gilt rechtlich als Fahrrad, darf auf Fahrradwegen fahren und braucht keine Zulassung oder Führerschein. Es besteht keine Helmpflicht.
Das S-Pedelec (schnelles Pedelec) als Dienstfahrrad ist funktional mit dem Pedelec vergleichbar, allerdings werden die Fahrer*innen vom E-Motor (max. 500 Watt) bis zu 45 km/h unterstützt.
Da ein S-Pedelec als Kleinkraftrad klassifiziert wird, gelten rechtliche Vorgaben:
Straßenfahrgebot, außer wenn der Radweg durch Beschilderung für motorisierte Zweiräder freigegeben ist, dieser außerhalb einer geschlossenen Ortschaft liegt oder wenn der Motor ausgeschaltet ist.
Wird ein S-Pedelec als Dienstfahrrad überlassen, muss der einfache Weg zur ersten Arbeitsstätte (§ 8 Absatz 2 EStG) je Kilometer mit 0,03 % des Brutto-Listenpreises versteuert werden.
Deshalb sind S-Pedelecs vom Leasing ausgeschlossen.
Wir helfen gern:
Lease a Bike Service Team
support@lease-a-bike.de
(+49) 4471-967 3333
Servicezeiten:
Montag bis Freitag (werktags) 8:00 bis 18:00 Uhr